Aktuelles
Wir helfen Ihnen bei der Neubewertung im Rahmen AEO und vereinfachten Verfahren!
Mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodexes zum 01. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund müssen unbefristete Bewilligungen neu bewertet werden. Deshalb hat Sie als Inhaber einer Bewilligung (AEO, Zugelassener Ausführer oder vereinfachter Verfahren) vielleicht Ihr Hauptzollamt schon angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer zeitnahen Frist zu Ihrer Bewilligung ergänzende Fragebögen auszufüllen. Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben seitens des Hauptzollamtes benötigen.
Wir beraten und begleiten Sie zum AEO-Zertifikat
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie über die Vorteile für Ihr Unternehmen sowie die Pflichten. Außerdem sind wir Ihnen beim Antragsverfahren zum AEO-Zertifikat behilflich.
Organisationsanweisung zum „Ermächtigten Ausführer“
Die Hauptzollämter sind wegen verschiedenster rechtlicher Änderungen dazu aufgerufen, ihre Bewilligungen für den „Ermächtigen Ausführer“ auf bundeseinheitlichen Vordrucken neu zu fassen. Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist eine Organisationsanweisung nach den Vorgaben der neuen Dienstvorschrift.
Der perfekte Umgang mit Außenhandels-Stammdaten – Unser Workshop macht Sie fit!
Oft führen Fehler, die im Umgang mit Außenhandels-Stammdaten begangen werden, zu Bußgeldbescheiden oder zum Entzug von vereinfachten Verfahren. Unser Workshop zeigt Ihnen, wie Sie Außenhandels-Stammdaten richtig ermitteln, organisieren und pflegen.