Im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich gibt es ständig neue Regelungen.

Lassen Sie sich deshalb hier von externen Fachleuten unterstützen.

Ihnen fällt es schwer, bei den vielen Regeln und Gesetzen im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich, für die Sie haften, den Überblick zu behalten?
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen im Bereich Zoll- und Außenwirtschaft für die Behörden ausreichend aufgestellt ist?
Wenden Sie alle Zollvergünstigungen an, die in Frage kämen und sind Ihre Abläufe ausreichend optimiert?
Fragen über Fragen, die niemand intern objektiv beantworten kann?

Kein Problem, wir unterstützen Sie!

Wir schnüren Ihnen Ihr indivuelles Lösungspaket – alles speziell auf die konkreten und individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet.

Informieren Sie sich über unser Angebot und nehmen Sie dann unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!

Wir sind Profis mit Praxiserfahrung und bieten Ihnen deshalb eine passgenaue Unterstützung an!

Beratung vor Ort

Wir verschaffen Ihnen einen genauen Über- blick über den Stand Ihres Unternehmens im gesamten Zoll- und Außenwirtschaftsbereich. Auf dieser Basis überarbeiten/erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam erforderliche Organisationsanweisungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Beratung per Mail/Phone

Bei manchen Fragen und Konstellationen braucht es eine Antwort und/oder Lösung nach den „Vier-Augen-Prinzip“. Dafür sind unsere Mitarbeiter für Sie da.

Schulungen

Zugeschnitten auf Ihre Unternehmensstruktur und den Wissensstand Ihrer Mitarbeiter konzipieren wir Inhouse-Workshops. Dabei können Sie aus einer Vielzahl an Themen auswählen. Die praktischen Übungen wenden wir sofort auf Ihren Arbeitsalltag an.

Coaching

Sie sind verantwortlich für den Zoll- und Außenwirtschaftsbereich in ihrem Unternehmen und haben intern keinen, mit dem Sie sich austauschen können? Durch ein intensives Coaching nehmen wir Sie an die Hand, fachlich und auch persönlich.

Aktuelle Themen bei der Weber Zoll- und Außenwirtschaftsberatung

Wir helfen Ihnen bei der Neubewertung im Rahmen AEO und vereinfachten Verfahren!

Mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodexes zum 01. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund müssen unbefristete Bewilligungen neu bewertet werden. Deshalb hat Sie als Inhaber einer Bewilligung (AEO, Zugelassener Ausführer oder vereinfachter Verfahren) vielleicht Ihr Hauptzollamt schon angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer zeitnahen Frist zu Ihrer Bewilligung ergänzende Fragebögen auszufüllen. Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben seitens des Hauptzollamtes benötigen.

Wir beraten und begleiten Sie zum AEO-Zertifikat

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie über die Vorteile für Ihr Unternehmen sowie die Pflichten. Außerdem sind wir Ihnen beim Antragsverfahren zum AEO-Zertifikat behilflich.