Wir beraten und begleiten Sie bei der AEO-Zertifizierung Ihres Unternehmens
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. Darüber hinaus wird der Status als Gütesiegel gesehen.
Die Vorteile des AEO sind:
- Bestimmte zollrechtliche Vereinfachungen werden nicht jedes Mal neu überprüft. Dadurch beschleunigtes Bewilligungsverfahren.
- Positive Risikobewertung Ihres Unternehmens. Dadurch reduzierte Kontrollen am Zoll.
- AEO wird als Gütesiegel angesehen, dadurch Wettbewerbsvorteil und bessere Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern.
Der Status des AEO ist nicht verpflichtend. Beantragen kann ihn jedoch jedes Unternehmen, das sich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit dem Zollrecht befasst und die Niederlassung im Zollgebiet der Gemeinschaft liegt. Er ist zeitlich nicht befristet und in allen Mitgliedstaaten gültig. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:
- AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
- AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEOS)
- AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEOC und AEOS, sogenannte kombinierte Bewilligung)
Gerne legen wir Ihnen die Vorteile und auch die Pflichten dar, die das AEO-Zertifikat für Ihr Unternehmen bringt. Bei Bedarf sind wir Ihnen beim Antragsverfahren gerne behilflich. Darüber hinaus bieten wir auch noch Seminare zum AEO an.
