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Organisationsanweisung zum „Ermächtigten Ausführer“ – Wir unsterstützen Sie!
Die Hauptzollämter sind wegen verschiedenster rechtlicher Änderungen dazu aufgerufen, ihre Bewilligungen für den «Ermächtigen Ausführer» neu zu fassen. Die Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist wesentlicher Bestandteil des Antrags und muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:
- Benennung eines Gesamtverantwortlichen mit Befugnissen, Pflichten und Kenntnissen des Präferenzrechts
- Art der unternehmerischen Tätigkeit (Handel/Produktion)
- Erfassung der Zulieferungen nach Waren mit und ohne Ursprungseigenschaft unter Angabe des ggf. eingesetzten EDV-Verfahrens
- Angabe des Ursprungslandes und der jeweiligen Präferenzregelung bei zugelieferten Waren mit Ursprungseigenschaft
- Sicherstellung der innerbetrieblichen Kommunikation unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten (Menge, Art, Wert und Herkunft der eingesetzten Vormaterialien)
- Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern INF 4, verbindlichen Ursprungsauskünften und Zollanmeldungen
- Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern INF 4, verbindlichen Ursprungsauskünften und Zollanmeldungen
- Prüfung der Ursprungs- bzw. Freiverkehrseigenschaft anhand der Präferenzregelungen
- Benennung eines Verantwortlichen für die Ausfertigung der Präferenznachweise
- Archivierung der Präferenznachweise (Anträge/Durchschriften/Kopien) und aller Nachweisunterlagen, die zur Ursprungsbestimmung notwendig sind
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung dieser Vorgaben.