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Organisationsanweisung zum „Ermächtigten Ausführer“ – Wir unsterstützen Sie!

Die Hauptzollämter sind wegen verschiedenster rechtlicher Änderungen dazu aufgerufen, ihre Bewilligungen für den «Ermächtigen Ausführer» neu zu fassen. Die Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist wesentlicher Bestandteil des Antrags und muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:

  • Benennung eines Gesamtverantwortlichen mit Befugnissen, Pflichten und Kenntnissen des Präferenzrechts
  • Art der unternehmerischen Tätigkeit (Handel/Produktion)
  • Erfassung der Zulieferungen nach Waren mit und ohne Ursprungseigenschaft unter Angabe des ggf. eingesetzten EDV-Verfahrens
  • Angabe des Ursprungslandes und der jeweiligen Präferenzregelung bei zugelieferten Waren mit Ursprungseigenschaft
  • Sicherstellung der innerbetrieblichen Kommunikation unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten (Menge, Art, Wert und Herkunft der eingesetzten Vormaterialien)
  • Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern INF 4, verbindlichen Ursprungsauskünften und Zollanmeldungen
  • Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern INF 4, verbindlichen Ursprungsauskünften und Zollanmeldungen
  • Prüfung der Ursprungs- bzw. Freiverkehrseigenschaft anhand der Präferenzregelungen
  • Benennung eines Verantwortlichen für die Ausfertigung der Präferenznachweise
  • Archivierung der Präferenznachweise (Anträge/Durchschriften/Kopien) und aller Nachweisunterlagen, die zur Ursprungsbestimmung notwendig sind

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung dieser Vorgaben.