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Wir helfen Ihnen bei der Neubewertung im Rahmen AEO und vereinfachten Verfahren!

Mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodexes zum 01. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund müssen unbefristete Bewilligungen neu bewertet werden.

Deshalb hat Sie als Inhaber einer Bewilligung (AEO, Zugelassener Ausführer oder vereinfachter Verfahren) vielleicht Ihr Hauptzollamt schon angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer zeitnahen Frist zu Ihrer Bewilligung ergänzende Fragebögen auszufüllen.

Was müssen Sie tun?

  • Ergänzende Unterlagen für die Neubewertung einreichen
  • Ggf. ergänzende Anträge
  • Und natürlich die Frage: Kann an den Abläufen noch etwas optimiert werden, haben sich Fehler eingeschlichen?

Die Neubewertung kann auch (außenstehende) Prüfungen nach sich ziehen.

Daher ist es besonders wichtig, sich jetzt gut aufzustellen und ggf. intern nachzubessern (Schulungen, Audit, …)!

Wir können Sie bei der Neubewertung unterstützen!

Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben seitens des Hauptzollamtes benötigen.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen schätzen wir den Aufwand. Gerne legen wir hier auch das Anschreiben Ihres Hauptzollamtes sowie im nächsten Schritt Ihren Fragebogen zur Selbstbewertung in der letzten gültigen Fassung zu Grunde.